Fürchte dich nicht, denn du sollst nicht zuschanden werden.
Jesaja 54,4

Der Ältestenkreis gibt der Gemeinde bekannt:

Als Kandidaten zur Nachwahl in den Ältestenkreis wurden aus der Mitte unserer Gemeinde Frau Doris Riegel aus Kirrlach und Frau  Natalie Haag aus Waghäusel vorgeschlagen.
Die Gemeinde wurde darüber im Gottesdienst am 26.7.15 informiert.

Nach den Statuten des Leitungs- und Wahlgesetz der badischen Landeskirche kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb von fünf Tagen gegen die Aufnahme der Gemeindeglieder in den Wahlvorschlag schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach §4 des Leitungs- und Wahlgesetzes nicht gegeben sind.
Nach Abschluss des Verfahrens nimmt der Ältestenkreis die Wahl vor. Die Wahl ist geheim.