Ich will dich entrinnen lassen, dass du nicht durchs Schwert fällst, sondern du sollst dein Leben wie eine Beute davonbringen, weil du mir vertraut hast, spricht der HERR.
Jeremia 39,18

Nachlese zur Gemeindeversammlung

Auf unserer Gemeindeversammlung am 28.6.2015 wurde Herr Bürgermeister Thomas Deuschle zum Leiter der Gemeindeversammlung gewählt. In das Amt des Stellvertreters Herr Thomas Senn. Der Ältestenkreis ist dankbar für die Bereitschaft dieses Amt zu übernehmen und gratuliert beiden zu ihrer Wahl und freut sich auf eine gelingende Zusammenarbeit.
Ein herzliches Dankeschön auch an die Gemeinde für die rege Teilnahme an der Gemeindeversammlung.

Der Gemeinde wird folgendes bekannt gegeben:

Der Kirchengemeinderat (KGR) hat in seiner letzten Sitzung am 18.6.15 beschlossen, Älteste in den Kreis nach zu wählen. Die Nachwahl in den Ältenstenkreis ist in §16 des Leitungs-und Wahlgesetzes (LWG) geregelt. Die Gemeinde wird gebeten, dem KGR innerhalb von drei Wochen (ab dem 28.6.15)  formlos Hinweise auf Gemeindeglieder zu geben, die bereit sind zu kandidieren. Die Auswahl der Kandidierenden erfolgt durch den Ältestenkreis. Er prüft, ob die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach § 4 des LWG erfüllt sind, holt die Zustimmung zur Kandidatur ein und stellt fest, wer zur Wahl vorgeschlagen wird.

Der Ältestenkreis gibt der Gemeinde in einem Gottesdienst die Gemeindeglieder bekannt, die zur Wahl vorgeschlagen werden und weist gleichzeitig darauf hin, dass jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb von fünf Tagen gegen die Aufnahme der Gemeindeglieder in den Wahlvorschlag schriftlich Einspruch erheben kann. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach § 4 (LWG) nicht gegeben sind.

Der KGR